Bestellung
Bestellformular
Bitte drucken Sie sich unser Bestellformular aus und
senden es uns ausgefüllt per Fax oder per Post zu.
(Bei Lagerfahrzeugen befindet sich ein vorgefertigtes Formular über dem jeweiligen Angebot)
Unser Blanko-Bestellformular erhalten Sie hier
Bezahlung
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1. Bezahlung bei Abholung: |
Sie zahlen mit Bargeld oder mit LZB-Scheck
(ein normaler Verrechnungsscheck kann nicht akzeptiert werden) und erhalten
"Zug um Zug" das Fahrzeug und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Kfz-Brief). |
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2. Bezahlung bei Anlieferung: |
Sie zahlen per LZB-Scheck beim Fahrer und erhalten Zug um Zug Ihr Fahrzeug und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Kfz-Brief) ausgehändigt.
Wir senden Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorab per Post zu,
(damit sind Sie rechtmäßiger Besitzer) Sie überweisen den Kaufpreis auf unser Konto;
sobald das Geld unserem Konto gutgeschrieben ist,
geben wir das Fahrzeug für den Transport frei. |
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3. erst ansehen - dann kaufen (nur bei unseren
Lagerwagen möglich) |
Sie müssen bei uns nicht "die Katze im Sack"
kaufen!
Ablauf: Sie zahlen vorab die Frachtkosten (Hinfracht).
Wir liefern das Fahrzeug bis vor Ihre Haustür - Sie können sich das
Fahrzeug ansehen und entscheiden vor Ort, ob Sie es kaufen möchten.
Bezahlung: per LZB-Scheck beim Fahrer. Sollte Ihnen das Fahrzeug nicht gefallen,
übernehmen wir die Kosten für die Rückfracht.
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Geschäftsbedingungen
- Es gelten nur schriftliche Absprachen und Vereinbarungen.
- Die Ausstattung des Fahrzeuges richtet sich nach der im
Vermittlungsauftrag aufgeführten, weitere Ausstattungen und Ausführungen
richten sich nach dem Modus des jeweiligen Auslieferungslandes.
- Die Fahrzeuge werden zulassungsfertig, mit deutscher Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Kfz-Brief)
ausgeliefert. Die Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen
Herstellerbedingungen, Gewährleistungsansprüche sind an die
Vertragshändler der Herstellerwerke zu richten.
- Preisgarantie bis zur Lieferung.
Liegen jedoch zwischen Abschluss der Bestellung und dem Liefertermin mehr als 4 Monate,
oder bei Modellwechsel, hat der Käufer dem Verkäufer eine nach Bestellung eintretende
Preiserhöhung des Herstellers bis zu einer Höhe von 2,5% des Preises zu erstatten.
- Konstruktions- oder Formänderungen, sowie Änderung des Lieferumfanges seitens des
Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand
nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
- Der Lieferant ist von der Lieferung freigestellt: -wenn das Fahrzeug
vom Vorlieferanten nicht geliefert wird, - wenn unvorhergesehen eine
deutliche Preiserhöhung vom Lieferanten vorgenommen wird, -wenn ein
Import durch Gesetzesänderung wesentlich erschwert wird. Ein
Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Alle Liefertermine verstehen sich unverbindlich
- Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 8 Wochen
überschritten, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten,
angemessenen Nachfrist von der Bestellung zurücktreten. Der Käufer kann
einen Verzugsschaden nur geltend machen, wenn dem Vermittler Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung
über die Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Bleibt der
Auftraggeber nach Ablauf einer Nachfrist in Verzug, so ist der
Vermittler berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des Kaufpreises zu
fordern.
- Verzugszinsen werden mit 5% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank berechnet.
- Die Zahlung kann nur mit Bargeld, per LZB-Scheck oder durch
Vorabüberweisung erfolgen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zug um Zug gegen Aushändigung
des Fahrzeuges den Kaufpreis zu zahlen. Das Fahrzeug bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum der Autohaus Nissen
GmbH.
- Mit der Zahlung des Rechnungsbetrages sind der Kaufpreis für das
Fahrzeug sowie die Gebühren und Auslagen des Vermittlers abgegolten.
- Es wird der am Tage der Lieferug geltende Mwst.-Satz in Rechnung gestellt.
- Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben
alle anderen Bestimmungen rechtswirksam.
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