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Alles rund um den Fahrzeugkauf

Europaweite Herstellergarantie

Alle von uns vermittelten EU- Neufahrzeuge haben die gesetzliche Herstellergewährleistung! Gewährleistungsarbeiten können also in ganz Europa bei den jeweiligen Vertragswerkstätten ausgeführt werden. Sie erhalten ein vom Vertragshändler abgestempeltes Service-Heft, bzw. einen elektronischen Service-Nachweis. Zusätzlich bieten wir auf Wunsch auch Anschlussgarantien an, somit ist eine Garantieverlängerung um weitere 2 Jahre möglich.- Kauf nach deutschem Recht

Mitglied im BfI (Bundesverband freier Kraftfahrzeugimporteure)

Wir sind Mitglied im Bundesverband freier Kraftfahrzeugimporteure e.V. und legen besonderen Wert auf eine seriöse Abwicklung.

Inzahlungnahme

Gerne kaufen wir Ihren Gebrauchtwagen an. Sprechen Sie uns einfach an!
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Preise

Alle von uns angegebenen Preise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, Zulassungsunterlagen, deutschsprachiger Bedienungsanleitung und Überführungskosten frei Steinbergkirche/Flensburg. Die Fahrzeuge sind entwachst, gereinigt und die Übergabeinspektion wurde durchgeführt. Es fallen keine weiteren Kosten für Sie an.

 

Das Prinzip des EU-Reimport

Alle Fahrzege einer Modellreihe werden auf demselben Fließband gefertigt (Baukastenprinzip). EU-Neufahrzeuge laufen somit vom selben Band wie deutsche Fahrzege. Oftmals unterscheidet sich bereits die Serienausstattung erheblich von derer deutscher Neufahrzeuge (z.B. Sitzheizung als Serienausstattung in Dänemark). Zusätzlich können Endkunden von Sondermodellen mit Mehrausstattung profitieren, die auf dem deutschen Markt überhaupt nicht angeboten werden. Wer hier geschickt vergleicht, kann viel Geld sparen. 

Die hohen Einsparungen von bis zu 30% beim Kauf von EU-Reimporten sind außerdem maßgeblich durch die nicht-harmonisierten Mehrwertsteuersätze innerhalb der europäischen Union begründet. Die ausländischen Steuersätze liegen häufig deutlich über dem deutschen MwSt-Satz von 19%. Zusätzlich fallen im EU-Ausland häufig weitere Steuern und Abgaben beim Erwerb eines Neufahrzeuges an (z.B. Emissionsabgaben, Luxussteuer, usw.). Um die finanzielle Mehrbelastung auszugleichen und im Ausland wettbewerbsfähig zu bleiben, senken die Hersteller den Nettopreis.

Steuerrechtlich macht sich der private Käufer nun den sog. „innergemeinschaftlichen Erwerb“ zunutze, d.h. das erworbene Fahrzeug ist im Bestimmungsland (also Deutschland) mit dessen Steuersatz zu versteuern. Der Käufer ist verpflichtet den Kauf innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen und die deutsche Mehrwertsteuer abzuführen.

Trotz EU-Reimport profitieren Sie von den denselben Garantieleistungen wie in Deutschland. Denn die 2-jährige Herstellergarantie ist längst EU-weit geregelt. Sollte ein reimportiertes Fahrzeug innerhalb der Garantiezeit einen entsprechenden Mangel aufweisen, können Sie diesen ganz einfach bei einem deutschen Markenhändler beheben lassen – wie bei einem deutschen Neufahrzeug.

Neben einheitlichen Regelungen zur Herstellergarantie, sind auch die die Vorschriften über Produktqualität und – umfang seit 2008 EU-weit einheitlich. Das ausländische Fahrzeug ist also keinesfalls schlechter verbaut - es rollt vom selben Band wie das deutsche Neufahrzeug. 

Zu jedem Fahrzeug erhalten Sie ein CoC-Papier, anhand dessen die ZB I und ZB II durch die Zulassungsstelle erstellt werden. Das Certificate of Conformity dient der Zulassungsstelle zur Feststellung der technischen Daten, die für die Zulassung erforderlich sind. CoC bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Es vereinfacht die Zulassung – und zwar auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen EU-Land angemeldet werden soll, bzw. Im Umkehrschluss - wenn ein EU-Fahrzeug in Deutschland angemeldet werden soll. 

 

Welchen Mehrwert bieten wir Ihnen?

 

  • Alles aus einer Hand. Von der Bestellung bis zur Auslieferung werden Sie ausschließlich von uns betreut. Auch nach dem Kauf stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Als freie Werkstatt können wir sogar den jährlichen Service nach Herstellervorgaben zu günstigen Konditionen anbieten. Ihre Herstellergarantie bleibt dabei vollumfänglich erhalten. Sprechen Sie uns einfach an!

 

  • Keine Vorkasse. Kein Risiko. Sie bezahlen das Fahrzeug erst bei Abholung. Selbstversändlich vermitteln wir Ihnen auf Wunsch auch eine passende Finanzierung.

 

  • Sie erhalten von uns eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, d.h. Sie müssen sich nicht mit steuerlichen Sonderregelungen und Steuererstattungen im EU-Ausland auseinandersetzen und auch nicht selbst mit dem örtlichen Finanzamt in Verbindung treten. Sämtliche Verpflichtungen in dieser Hinsicht übernehmen wir für Sie.

 

  • Keine versteckten Überführungskosten oder Reisen ins EU-Ausland um Ihr neues Fahrzeug abzuholen! Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie. Sie setzen sich zur Fahrzeugabholung einfach ins Auto oder den Zug und werden von uns in Steinbergkirche empfangen (selbstverständlich gehört auch die Abholung vom Bahnhof zum Service).

 

  • Zulassungsservice! Wenn Sie aus der näheren Umgebung kommen (SL, FL, ECK, NF, usw.), kümmern wir uns selbstverständlich gerne um die Zulassung Ihres EU-Fahrzeugs. Sollten Sie von weiter weg anreisen, erhalten Sie von uns alle notwendigen Unterlagen und Schreiben für die Zulassung Ihres EU-Fahrzeugs.